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BVerwG, 27.10.1999 - 11 A 1.99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
- Wolters Kluwer
Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes - Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau einer bundeseigenen Eisenbahnstrecke - Von einer Eisenbahnstrecke ausgehende, unzumutbare Lärmbelästigungen - Persönliche Dienstbarkeit zugunsten der Bundesbahn - Pflicht zur ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BVerwG, 27.10.1999 - 11 A 1.99
- BVerwG, 03.07.2000 - 11 A 1.99
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66
Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der …
Auszug aus BVerwG, 27.10.1999 - 11 A 1.99
Dies schließt im allgemeinen - und so auch hier - einen Anspruch auf ein bestimmtes Abwägungsergebnis aus, weil Planung ohne Gestaltungsfreiheit ein Widerspruch in sich selbst wäre (vgl. BVerwGE 34, 301 [304]; 56, 110 [116]). - BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76
Startbahn West
Auszug aus BVerwG, 27.10.1999 - 11 A 1.99
Dies schließt im allgemeinen - und so auch hier - einen Anspruch auf ein bestimmtes Abwägungsergebnis aus, weil Planung ohne Gestaltungsfreiheit ein Widerspruch in sich selbst wäre (vgl. BVerwGE 34, 301 [304]; 56, 110 [116]). - OVG Saarland, 30.09.1998 - 2 W 8/98
Baulast; Inhalt; Eigentümer; Grenzbebauung; Nachbarliches …
Auszug aus BVerwG, 27.10.1999 - 11 A 1.99
Da die Klage schon aus diesen Gründen abzuweisen ist, braucht der Senat nicht zu der von der Beklagten und der Beigeladenen aufgeworfenen Frage Stellung zu nehmen, ob und inwieweit der Kläger sich außerdem nach Treu und Glauben (vgl. zuletzt OVG Saarlouis, Beschluß vom 30. September 1998 - 2W 8/98 - NJW 1999, 1348 [1349]) eine durch die beschränkte persönliche Dienstbarkeit begründete Duldungspflicht gegenüber den sich aus dem Bahnbetrieb ergebenden Immissionen entgegenhalten lassen muß.
- VG Hamburg, 18.12.2003 - 15 VG 3912/00
Klagebefugnis von Naturschutzverbänden
Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn die Problemregelung in dem hierfür vorgesehenen Verfahren zwar noch aussteht, aber nach den Umständen des Einzelfalles bei vernünftiger Betrachtungsweise objektiv zu erwarten ist, ohne die bisherige Planung grundlegend in Frage zu stellen (BVerwG, Urteil vom 27.10.1999, 11 A 1/99, Juris; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 5.3.1997, BVerwGE 104, 123 ff., Urteil vom 12.12.1996, BVerwGE 102, 331 ff., und Beschluss vom 15.12.1994, 7 VR 13/94, Juris;… siehe auch Kopp/Ramsauer, VwVfG, 8. Aufl. 2003, § 74 Rn. 142). - VG München, 24.04.2007 - M 3 K 06.3586 Nach diesen Grundsätzen .ist das Gebot gerechter Abwägung verletzt, wenn eine Abwägung überhaupt nicht stattfindet oder in die Abwägung an Belange nicht eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss, oder die Bedeutung der betroffenen Belange verkannt oder der Ausgleich zwischen ihnen in einer Weise vorgenommen wird, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (vgl. BVerwG vom 12.12.1969 Az. VI C 105.66 BVerwGE 34, 301, zuletzt BVerwG 27.10.1999 Az. 11 A 1/99 Bayern- Recht).